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finiswiss GmbH, Miniküchensysteme ADIRO®
Pfarrmatte 6 . 8807 Freienbach . Tel. 071 841 12 70 . info@adiro.ch

 

Allgemeines
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen finiswiss GmbH und ihren Kunden. Durch die Auftragserteilung anerkennt der Besteller des Kunden deren Gültigkeit. Abweichende Bedingungen erhalten nur Gültigkeit, wenn sie von finiswiss GmbH schriftlich bestätigt worden sind.

Preise und Zahlungskonditionen, Eigentumsvorbehalt
2.1 Die jeweils massgeblichen Preise richten sich ohne abweichende schriftliche Vereinbarung nach der im Zeitpunkt der Auslieferung aktuellen Preisliste der finiswiss GmbH.
2.2 Die Preise verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer in CHF für komplette Systeme ab Werk Schweiz. Weitere Leistungen wie Verpackung, Transport und Montage vor Ort etc. werden individuell ausgewiesen und verrechnet. In jedem Fall geht die Gefahr bei Lieferung respektive Montage durch finiswiss GmbH bei Übergabe der kompletten Systeme an den Kunden über.
2.3 Zahlungen: 30 Tage ab Rechnungsdatum sind unsere Rechnungen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei verspäteter Zahlung wird vom Ablauf der Zahlungsfrist an Verzugszins belastet und es fallen alle Rabatte etc. dahin. Wir behalten uns vor, Vorauszahlungen in bar oder Leistung einer Sicherheit auch für schon bestätigte Aufträge vor Absendung der Ware zu verlangen, wenn dies nach unserem Ermessen die Sicherstellung der vereinbarten Kaufsumme bedingt. Muss finiswiss GmbH aufgrund eines nach Vertragsabschluss eingetretenen Umstandes ernstlich befürchten, dass die Zahlung des Bestellers nicht vollständig oder rechtzeitig erfolgt, ist finiswiss GmbH befugt, ohne Einschränkung ihre gesetzlichen Rechte von weiteren vertraglichen Lieferungen abzusehen und die gelieferte Ware vom Besteller zurück zu verlangen.
2.4 Das Eigentum der Ware geht nicht mit der Auslieferung an den Besteller über, sondern erfolgt erst nach Bezahlung des gesamten Kaufpreises.

Lieferungen und Lieferfristen
Die in der Bestellung genannte und vereinbarte Lieferfrist ist verbindlich. Teillieferungen sind wenn vereinbart zulässig. Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Versand oder Transport sind bei Erhalt der Ware unverzüglich dem Frachtführer und finiswiss GmbH schriftlich mitzuteilen.
Die Lieferfrist verlängert sich ohne weiteres angemessen, wenn:
3.1 finiswiss GmbH die Angaben, welche sie für die Vertragserfüllung benötigt, nicht vereinbarungsgemäss rechtzeitig erhält und/oder der Besteller diese nachträglich abändert und damit eine Verzögerung der Lieferung und/oder Leistung verursacht.
unvorhergesehene Ereignisse ausserhalb des Einflussbereiches von finiswiss GmbH eintreten, (beispielsweise Fälle von höherer Gewalt, Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung der nötigen Rohmaterialien, Halb- oder Fertigfabrikate, Ausschusswerden von wichtigen Werkstücken, behördliche Massnahmen oder Unterlassungen, Naturereignisse.
der Besteller oder Dritte mit den von ihnen auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten im Verzug ist, insbesondere wenn der Besteller die Zahlungsbedingungen nicht einhält.
Falls finiswiss GmbH eine Lieferfrist aus anderen als den in Ziffer 3.1 bis 3.3 genannten Gründen nicht einhalten kann, hat der Besteller der finiswiss GmbH zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen. Falls auch diese Nachfrist nicht eingehalten wird, ist der Besteller berechtigt, Von der Bestellung zurück zu treten, soweit eine Verspätung nachweislich durch finiswiss GmbH verschuldet wurde. Unter diesen Umständen besteht ein Anspruch auf Verzugsentschädigung oder Schadensersatz in maximaler Betragshöhe des Bestellumfanges.

Garantie, Haftung für Mängel
4.1 finiswiss GmbH leistet ohne abweichende schriftliche Vereinbarung ausschliesslich Gewähr für die in den entsprechenden Bedienungsanleitungen beschriebenen Funktionen und die in den entsprechenden Massblättern zugesicherten Eigenschaften der gelieferten Ware. Alle anderen Angaben in Prospekten, technischen Unterlagen oder dergleichen gelten ohne abweichende schriftliche Vereinbarung nicht als Zusicherung. finiswiss GmbH behält sich vor, jederzeit technische Änderungen vorzunehmen, soweit diese den vertraglichen vereinbarten Zweck der zu liefernden Ware nicht beeinträchtigen und zu keinen Preiserhöhungen führen.
4.2 Von der Gewährleistung und Haftung der finiswiss GmbH ausgeschlossen sind Schäden, welche nicht nachweisbar infolge Produktemangel entstanden sind, wie zum Beispiel natürliche Abnützung, nachlässige Behandlung, unsachgemässe Wartung, Fehlbedienung, unsachgemässe Bau- oder Montagearbeiten durch den Besteller oder Dritte, sowie andere Fremdeinflüsse, die finiswiss GmbH nicht zu vertreten hat. Für Farbnuancen zwischen Muster und der gelieferten Ware, zwischen der gelieferten Ware und anderen im Raum installierten Apparate, Geräte selber kann finiswiss GmbH bedingt durch Beleuchtungseffekte und Verwendung verschiedener Materialien keine Haftung übernehmen.
4.3 Die an den Besteller gelieferte Ware entspricht den schweizerischen Sicherheitsbestimmungen insbesondere in Bezug auf Elektronik und ist von den zuständigen Prüfstellen getestet und zugelassen worden. Entsprechend kann finiswiss GmbH keine Gewähr bezüglich ausländischen Sicherheits- und anderer Bestimmungen übernehmen. Der Besteller verpflichtet sich, finiswiss GmbH für sämtliche Ansprüche Dritter (einschliesslich Ansprüchen aus Produktehaftungspflicht) schadlos zu halten, welche durch Weiterlieferung des Bestellers ins Ausland bedingt sind.
4.4 Der Besteller hat die gelieferte Ware nach Erhalt umgehend zu prüfen und allfällige Mängel zu rügen. Mängel, die bei ordnungsgemässer Prüfung nicht erkannt werden konnten, sind unmittelbar nach deren Entdeckung zu rügen. Gewährleistungsansprüche bezüglich neuen kompletten Geräten verjähren nach 24 Monaten seit Installation der gelieferten Ware beim Endempfänger, längstens aber nach dreissig Monaten seit der Auslieferung durch finiswiss GmbH.
4.5 Die Gewährleistung erlischt, wenn der Besteller oder Dritte Eingriffe oder Änderungen vornehmen.
4.6 finiswiss GmbH verpflichtet sich, auf Aufforderung des Bestellers mangelhafte gelieferte Ware oder Teile davon, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung bis zum Ablauf der Gewährleistungspflicht schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich nach Wahl der finiswiss GmbH auszubessern oder zu ersetzen. Ersetzte Teile werden Eigentum von finiswiss GmbH.
4.7 finiswiss GmbH leistet 6 Monate Gewähr für fachgerechte Ausführung von Service- und Reparaturarbeiten und die Güte der ausgewechselten Ersatz- oder Austausch-Teile. Die Gewährleistung ist auf kostenlose Instandsetzung der ggf. mangelhaft ausgeführten Arbeiten und auf kostenlosen Ersatz oder Reparatur defekter Ersatz- oder Austausch-Teile beschränkt. Kostenlos ersetzte Teile werden Eigentum von finiswiss GmbH. Gewährleistung und Haftung erlöschen, wenn am Gerät ohne das Einverständnis von finiswiss GmbH Änderungen oder Eingriffe irgendwelcher Art durch Dritte vorgenommen werden. Ebenso, wenn notwendige und verlangte Reparaturen und Wartungsarbeiten abgelehnt oder unterlassen werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Folgeschäden, sind ausgeschlossen.

Haftungsbegrenzung, Unterlagen und Informationen, Verrechnung
5.1 Alle Fälle von Gewährleistungen und Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Bestellers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht der gelieferten Ware selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Mangelfolgeschäden, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Vorbehalten bleibt die Haftung der finiswiss GmbH bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit.
5.2 Jede Partei behält sämtliche Rechte an den Unterlagen oder Informationen, die sie der anderen Partie ausgehändigt hat. Die empfangene Partei darf solche Unterlagen oder Informationen nicht ohne vorgängige schriftliche Ermächtigung der anderen Partei ganz oder teilweise Dritten zugänglich machen beziehungsweise zu anderen Zwecken, als zu denen sie übermittelt wurden, verwenden.
5.3 Eine Partei darf nur unbestrittene oder rechtskräftig festgelegte Forderungen mit Forderungen der anderen Partei verrechnen.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien untersteht dem materiellen schweizerischen Recht.
6.2 Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche zwischen den Parteien ist der Sitz von finiswiss GmbH. finiswiss GmbH ist jedoch berechtigt, den Besteller an dessen Sitz zu belangen.